Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und Änderungen im GVG, ZPO, FamFG, FamGKG, StPO und vielen weiteren Gesetzen bringen.
Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten unverändert. Dies gilt auch für die Wertgrenzen für Berufungen, Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde oder aber Kostenbeschwerden.
Streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte werden ebenfalls geändert.
Das OLG ist als erste Instanz machbar – wie?
Dies wird sich zum 01.01.2026, in wenigen (unbedeutenden) Aspekten zum 01.07.2026 ändern, oder ist schon seit dem 01.04.2025 machbar!
Dieser Workshop bringt alle Änderungen aus der ZPO, dem GVG und dem EGGVG, dem FamFG, FamGKG, StPO und, und, und...... Darüber hinaus gibt es strukturelle Änderungen im RVG und der ZPO zur nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen.
Die Übergangsvorschriften werden klar definiert, taktische Fragen zur Mandatsführung und auch das Vorgehen im Falle einer irrtümlich falschen Rechtsmittelbelehrung diskutiert.
Diese Kenntnisse sind für eine haftungsfreie Mandatsführung unerlässlich!
Dieses Online-Seminar veranstalten wir in Kooperation mit Karin Scheungrab. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im Zoom-System von Karin Scheungrab hinterlegt, ist während des Webinars bei der Teilnehmerliste sichtbar und wird nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.
Teilnahmebedingung: Zusatz für Online-Seminare