Das Seminar behandelt die neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus ca. den letzten zwei Jahren. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzverwalter/-innen. Informiert wird über aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen des Senats sowie über Entwicklungslinien der Senatsrechtsprechung aus erster Hand.
Die wesentlichen Themen
Personengesellschaft, Verein
• Kein § 179a AktG bei der Publikumskommanditgesellschaft
• Einberufung der Gesellschafterversammlung durch Unbefugten
• Wirksamwerden einer Stimmabgabe und Möglichkeit eines Widerrufs
• Feststellungsinteresse bei Beschlussfeststellungsnichtigkeitsklage, Klagegegner
• Wirksamkeit von Hinauskündigungsklauseln
• Auskunftsersuchen des Gesellschafters - Einschränkung durch EuGH?
• Kenntnis der Mitglieder im Verein – Beschlussmangel?
GmbH-Recht, u.a.
• Beglaubigung durch einfaches elektronisches Zeugnis
• Ablehnung der Aufnahme einer Gesellschafterliste
• Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags - Fristen
• Erklärung auf Geschäftspapier
• Keine Gesellschafterklage gegen Fremdgeschäftsführer
• Insolvenzverschleppungshaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführers
• Geschäftsführerhaftung für betrügerisches Anlagesystem
• Reichweite des Verjährungseinredeverzichts gegenüber Insolvenzverwalter
Aktienrecht, u.a.
• Vergleiche im sogenannten „Dieselskandal“
• Reichweite der unwiderleglichen Vermutung des § 123 Abs. 4 S. 5 AktG
• Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Besonderer Vertreter, fehlerhaftes Organ, Haftung
• Monistisch verfasste SE – Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats
• Vertretung der KGaA bei Rechtsgeschäften mit ihrer Komplementärgesellschaft – 112 AktG?
• § 112 AktG – vorherige Zustimmung und Vollzug?
• Herabsetzung der Vergütung des Vorstands nach § 87 Abs. 2 AktG
• Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei untätiger Aktiengesellschaft
• Richtlinienkonformität des Acting in Concert "in sonstiger Weise"
Registerrecht
• Umwandlung –Beifügung einer Schlussbilanz
• Unterscheidungskraft bei „v......de AG“
• Rechtsverletzung eines GmbH-Gesellschafters durch fehlerhaften Eintrag über
Auflösung der Gesellschaft?
• Kein Beschwerderecht im Firmenmissbrauchsverfahren des Registergerichts
• Keine sofortige Beschwerde gegen Bestellung eines Prozesspflegers für
GmbH
• Anspruch auf Austausch von Dokumenten
(Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklung bleiben vorbehalten!)
Teilnahmebedingung: Zusatz für Online-Seminare
