Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) am 25. Mai 2018 konsultieren Mandanten ihre anwaltlichen Berater regelmäßig zu Fragen rund um die DSGVO. Von der Geltendmachung der Betroffenenrechte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage über die Prüfung der Vollständigkeit eines Verarbeitungsverzeichnisses in Zusammenhang mit einer Due Diligence bis hin zur Frage nach dem Löschkonzept, wenn das ehemalige Fitness-Studio des Mandanten ihn auch 7 Jahre nach seinem Ausscheiden plötzlich und überraschend wieder anschreibt.
Doch Rechtsanwaltskanzleien, sei es als Einzelkanzlei oder Sozietät, sind für die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten auch selbst Verantwortliche i.S.d. DSGVO. Ihnen obliegen als datenschutzrechtlich Verantwortlichen eine Vielzahl an Pflichten, die von Maßnahmen flankiert werden, die innerhalb ihrer Organisation umzusetzen sind.
Die Referenten werden im Rahmen ihres Vortrags die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen besprechen, die Bezug auf den Datenschutz in Unternehmen nehmen und konkret auf die richtige Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in einer Organisationseinheit hinweisen. U.a. werden der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sowie Themen betreffend die technischen und organisatorischen Maßnahmen erörtert.
RA Dr. Karsten Bornholdt, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht, nbs partners, Hamburg
RA Jaroslaw Norbert Nowak LL.M., zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), nbs partners, Hamburg
