Die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendung – Informationen & Tipps
Alterseinkünfte im Steuerrecht
Die Möglichkeiten der Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit im Steuerrecht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – ob angestellt oder selbständig – sollten wichtigen Themen rund um die eigene Versorgung rechtzeitig Aufmerksamkeit schenken.
Dieser Infoabend soll Ihnen dabei helfen.
Bezüglich der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen – ob nun für die Altersversorgung oder z. B. für die Absicherung im Krankheitsfall - gibt es Vorschriften und Regeln zur grundsätzlichen Anerkennung und natürlich Höchstbeträge. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um zwei verschiedene „Töpfe“, die Ihnen zur Verfügung stehen. Im Detail kann das Ganze recht verwirrend sein und es besteht die Gefahr, den „Überblick“ zu verlieren.
Wir möchten Ihnen hierzu Hintergrundinformationen geben, damit Sie Ihre Versorgung steuerlich möglichst optimal gestalten können.
Auch Alterseinkünfte sind steuerpflichtig.
Oft wird das Thema Steuern bei der Versorgungs- und Ruhestandsplanung vernachlässigt, und manch Ruheständler wundert sich dann über seine Steuerlast und das dadurch geminderte zur Verfügung stehende Einkommen.
Wir möchten Ihnen die unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen für Alterseinkünfte aufzeigen.
So ist z. B. bei einer Altersrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk der der Besteuerung unterliegende Anteil um einiges höher als es bei einer privaten Leibrente der Fall ist, und bei Versorgungsbezügen sind die steuerlichen Regelungen nochmals andere.
Hinweis: Der Vortrag soll Sie lediglich informieren. Es handelt sich nicht um eine steuerliche Beratung
Ein sehr wichtiger Bestandteil Ihrer Versorgung ist die finanzielle Absicherung bei einer Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit, also ein ausreichendes Krankengeld/Krankentagegeld. Das versicherbare Krankengeld im Rahmen der GKV ist in der Regel nicht ausreichend, noch lässt es sich auf die persönliche Situation abstimmen.
(Auf geplante bzw. bis September ggf. beschlossene Änderungen im Rahmen der „Gesundheitsreform“ werden wir eingehen)
Für Versicherte der GKV (genau wie für privat Versicherte) besteht die Möglichkeit, ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld über die PKV abzusichern.
Zwischen der DKV und dem HAV besteht ein Gruppenversicherungsvertrag, über den sich Mitglieder des HAV rund um das Thema Krankenvoll- und Zusatzversicherung absichern können.
Wir möchten Sie über die exklusiven Bedingungen und Leistungen und die attraktiven Sonderkonditionen des Gruppenvertrages informieren.
Bezüglich der eigenen Absicherung bei Berufsunfähigkeit wähnt sich die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sicherheit, weil sie im Ernstfall Leistungen von Ihrem berufsständischen Versorgungswerk erwartet. Hier liegt die „Tücke“ allerdings in der Definition der Berufsunfähigkeit in der Satzung des Versorgungswerkes. Nicht ohne Grund wird daher vom DAV empfohlen, sich zusätzlich privat abzusichern, und zwar bei der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV). Der DAV und die DANV sind Rahmenvertragspartner (auch) in Sachen „Absicherung bei Berufsunfähigkeit“.
Wir möchten Ihnen die unterschiedlichen Leistungsdefinitionen bei Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk kontra DANV) aufzeigen und Sie über die besonderen Bedingungen und Leistungen und das Leistungsverhalten der DANV informieren.
Auch Leistungen wegen Arbeit- oder Berufsunfähigkeit sind steuerpflichtig.
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente oder dem Bezug von Krankengeld/Krankentagegeld spielt steuerlich betrachtet die Quelle eine große Rolle. Darüber und welche steuerlichen Auswirkungen das hat, sollten Sie informiert sein.
Im Auftrag der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV), Bezirksdirektion Philipp Makris
Hinweis: Als sinnvolle Ergänzung empfehlen wir den „Infoabend Ruhestand“ am 14.09.2026
