Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwält:innen für Verkehrsrecht, aber grundsätzlich an alle Jurist:innen, die auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig sind und nicht nur die Theorie vermittelt bekommen, sondern selbst einmal erleben wollen, wo die Grenzen der akustischen, taktilen und vestibulären Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen liegen.
Dazu werden Crashfahrzeuge bereitgestellt, mit denen die Seminarteilnehmer Kleinkossisionen durchführen können, um selbst als Insasse und Betrachtet von außen die unterschiedlichen Wahrnehmungen im wahrsten Sinne zu "erfahren". Die Crashfahrzeuge sind ausgestattet mit Beschleunigungssensoren und professionellen Schallpegelmessgeräten zur Terzmittenanalyse. Wenn Sie von Berufs wegen Personen anklagen oder verteidigen, sollten Sie wissen, was das ist.
Im Seminar wird dies und vieles mehr zu den Themen Wahrnehmbarkeit und Schadenkompatibilitätsprüfung zum Nachweis der Beteiligung vom technischen Sachverständigen vermittelt. Darüber hinaus werden im Seminar die praktischen Verteidigungsmöglichkeiten im Bereich der Wahrnehmbarkeit von Zeuginnen und Zeugen einerseits und dem Wiedererkennen andererseits sowie weiteren Tatbestandsvoraussetzungen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB aus juristischer Sicht erläutert.
Ein möglicher Ablaufplan:
- Vortrag Weyde zum Thema Kompatibilitätsprüfung
Frühstückspause
- Vortrag RAin Reisert zu juristischen Grundlagen und Details zum § 142 StGB
Mittagspause
- Einführung und praktische Versuche zur Selbstwahrnehmung von Leichtkollisionen mit Crashfahrzeugen auf dem Parkplatz
Kaffeepause
- Vortrag RAin Reisert zu Verteidigungsmöglichkeiten nicht nur bei § 142 StGB
- Vortrag Weyde zum Thema Wahrnehmbarkeit und den diesbezüglichen Fehlern in technischen Sachverständigen-Gutachten anhand konkreter Beispielfälle

