Das Seminar befasst sich mit der Einordnung und Behandlung von Vermögensgegenständen anlässlich Heirat, Trennung und Scheidung, wobei auch der Umgang mit Verbindlichkeiten nicht ausgeblendet wird.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt der Fokus auf der Erfassung auszugleichender Vermögensgegenstände und deren Bewertung sowie der Besonderheiten beim Anfangs- und Endvermögen. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Blick auf die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Prägung durch die Person des Unternehmergatten.
Ergänzend dazu werden die Ansprüche neben dem Zugewinnausgleich beleuchtet, insbesondere die Abwicklung von Zuwendungen, Schenkungen, Ehegatteninnengesellschaft, Arbeitsleistungen, Treuhandabreden und Schuldenausgleich zwischen Ehegatten.
Der Abrundung dient der Blick auf die Bedeutung des Vermögens in ehevertraglichen Regelungen und prozessuale Erwägungen.
Übersicht
- Doppelverwertung: Abgrenzung zwischen Vermögen und Einkünften
- Rechtsinstitute neben dem Zugewinnausgleich: wie und wann erlangen sie Bedeutung?
- Ehebedingte Zuwendung oder Darlehen?
- Anspruch auf Rückübertragung von (Mit-)Eigentum
- Innengesellschaft
- Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten
- Kauf oder privilegierter Erwerb?
- Gesamtschuld und Zugewinnausgleich
- Bewertung von Grundstücken sowie kleinen und mittleren Unternehmen in wirtschaftlich instabilen Zeiten:
- Welche Faktoren wirken sich nachhaltig auf den „wirklichen Wert“ aus?
- Was ist vorzutragen, was ist im Rahmen einer Begutachtung zu hinterfragen?
- Vorbereitende Ansprüche: Besonderheiten zu
- Auskunft
- Belegen
- Wertermittlung
- Prozessuales
- „Feststellung“ des Trennungszeitpunkts?
- Zwischenfeststellung
- Regelungen zum Vermögen im Ehevertrag: was geht, was geht nicht?
- Korrekte Prüfung des Vertrages nach den Anforderungen des BGH
- Vermögenswerte als Kompensation für den Ausschluss kernbereichsnaher Ansprüche?
- Funktionsäquivalenz
- Ausgleich ehebedingter Nachteile
- Salvatorische Klauseln: kein Allheilmittel!
- Die TOP 10 der Prüfung von Eheverträgen in „UnternehmerInnen-Ehen
- Vermögen und Kindschaftssachen: eine gefährliche Querverbindung!?
Ergänzungen oder Änderungen aufgrund aktueller Entscheidungen des BGH und der Obergerichte bleiben vorbehalten.