Das Verkehrsstrafrecht hat seine ganz eigenen Tücken und Fallstricke. Der Umstand, dass zwar beim Bundesgerichtshof ein für diese Rechtsmaterie spezialzuständiger Spruchkörper existiert, bei vielen Landgerichten aber nicht, führt dazu, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung ein großes Maß an Ausdifferenzierung erreicht hat, mit dem die Tatgerichte indes nicht immer vollständig vertraut sind. Daraus resultieren potentielle Rechtsfehler sowohl bei der rechtlichen Würdigung als auch auf der Feststellungs- und Belegebene der Urteilsgründe.
Umso wichtiger ist es für die Verteidigung, hier problembewusst und sattelfest zu sein. Auch da, wo - wie häufig - das Verkehrsdelikt nur eine Nebenrolle in der Hauptverhandlung spielt, kann es für den Mandanten durchaus wertvoll sein, wenn seine Verteidigerin oder sein Verteidiger die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten erkennt und im geeigneten Moment aufzeigen kann, um außer einem entsprechenden Schuldspruch unter Umständen auch Fahrerlaubnismaßregeln zu vermeiden.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die in erstinstanzlichen Verfahren beim Landgericht häufig auftretenden verkehrsstrafrechtlichen Probleme und die jüngere Rechtsprechung vor allem des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hierzu.