Das Seminar befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die in allen Insolvenzverfahren sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Berater von Gesellschaftern von großer Bedeutung sind. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder Kapitalerhaltung Ansprüche gegen Gesellschafter bestehen. Diese können ferner unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung haften. Neben der Kapitalaufbringung wird die Kapitalerhaltung in den Blick genommen. Dabei werden für die einzelnen Gesellschaftsformen maßgebliche, aber auch übergreifende Grundsätze erörtert. Schließlich werden Probleme bei der Liquidation erörtert.
Bis zum Seminartermin ergehende höchstrichterliche Rechtsprechung wird selbstverständlich berücksichtigt.
1. Kapitalaufbringung
Kaduzierungsverfahren
- Einleitung des Verfahrens
- Haftung sonstiger Gesellschafter
- Verjährung der Ansprüche
Hin- und Herzahlung bei Kapitalerhöhung
Ansprüche bei Scheitern einer Kapitalerhöhung
Verdeckte Sacheinlage
- Einbringung eines Sachwerts
- Einbringung einer Forderung
Ausschluss von Gesellschaftern
Erhöhung des Nennbetrags einer Stammeinlage
Kapitalaufbringung und Anlegerschutz
2. Kapitalerhaltung
Rechtslage in der AG
- Verbot jeglicher Einlagenrückgewähr
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der GmbH
- Schutz des Stammkapitals
- Bilanzielle Betrachtung
Rechtslage in der KG
- Haftung bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen
- Beschränkung der Haftung nach Insolvenzeröffnung
- Bindung des Kommanditisten an Forderungsfeststellung
- Haftung für Ausschüttungen an Rechtsvorgänger
3. Existenzvernichtungshaftung
Entzug des Haftungssubstrats zugunsten der Gesellschafter
Haftung wegen Firmenbestattung
4. Unternehmensverträge
5. Liquidation
Liquidationslose Vollbeendigung
Veräußerung des gesamten Vermögens