Im Seminar werden die Entscheidungen des BGH im Familienrecht aus den Jahren 2024 und 2025 dargestellt.
Dies umfasst die Entscheidungen zum Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Kindschaftsrecht einschließlich Verfahrensbeistandschaft, verfahrensrechtliche Fragen einschließlich Verfahrenskostenhilfe, zum Nebengüterrecht und zu Eheverträgen.
Darin enthalten sind u.a. die Entscheidungen zu folgenden Tehmen: Vertretung beim Kindesunterhalt im Wechselmodell, Selbstbehalt, Elternunterhalt, Auskunftspflicht des Anwaltsnotars, Unternehmerehevertrag, Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Tod eines Beteiligten, Ehegatteninnengesellschaft, Abgrenzung sonstiger Familiensachen von Zivilsachen, Abrechnung bei Ergänzungspflegschaft.
Abgerundet wird die Darstellung durch die Reaktionen des Gesetzgebers im KostBRÄG sowie Reformüberlegungen und die praktischen Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung.