- Letzte Übergangsfristen laufen: Die Pflichten in der Anwaltskanzlei -
Seit dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch in der Anwaltskanzlei und die meisten Übergangsfristen enden zum 31.12.2026. Nicht nur bei der Erstellung der eigenen Rechnungen, sondern vor allem auch für die Rechnungen, aus denen die Vorsteuer gezogen werden möchte, gilt: Augen auf und Neuerungen im Blick behalten!
- Die Änderungen in § 10 RVG
- Von der Papier-Rechnung zur E-Rechnung
- Formate der E-Rechnung und deren Besonderheiten
- GoBD und ZUGFeRD
- Einführung der E-Rechnung im Kanzleialltag
- Übergangsregelungen?
- Welche Anforderungen müssen Rechnungen und Kanzlei erfüllen?
- Pflichtinhalte der neuen E-Rechnung
- Archivierung/Aufbewahrung der neuen E-Rechnung
- Vorsteuerabzug aus der neuen E-Rechnung
- Vereinbarungen mit der Mandantschaft und Lieferanten, z.B. Beck-Verlag
- Abrechnung von PKH/VKH/BerH/RSV
Dieses Online-Seminar veranstalten wir in Kooperation mit Karin Scheungrab. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im Zoom-System von Karin Scheungrab hinterlegt, ist während des Webinars bei der Teilnehmerliste sichtbar und wird nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.