Intensiv-Seminar für engagierte Sachbearbeiter:innen, Mitarbeiter:innen der Anwaltskanzlei/Rechtsabteilung/Inkassounternehmen und Anwält:innen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung hat nur der Gläubiger Erfolg, der schnell und rechtssicher alle Informationen auswerten und deshalb auf die Ansprüche des Schuldners zugreifen kann.
"Handwerkszeug" ist auch hier wichtig: Und das sind die neuen Formulare und die fehlerlose Anwendung der neuen Formulare.
Das Seminar zeigt die konkreten Zugriffsmöglichgkeiten unter Berücksichtigung der neuen Formulare zur Zwangsvollstreckung, die vor allem auf die aktive Nutzungsverpflichtung des beA zugeschnitten sind und alle Neuerungen der ZPO umsetzen.
Zu den "klassischen" Fallkonstellationen gibt es Musterlösungen!
Die Möglichkeiten des Gläubigers im Rahmen der Forderungspfändung:
- Die Neustrukturierung des § 850c ZPO
- Lohn- und Gehaltspfändung: unter anderem fiktive Unterhaltszahlungen, Nachtarbeitszuschläge, Aufwandsentschädigung, Entschädigung für Zeitversäumnisse, Lohnersatz- und Lohnzusatzleistungen, KUG, Energie- und sonstige Pauschalen und Prämien uvm.
Die Auswirkungen der aktiven Nutzungsverpflichtung im beA auf die Durchführung der ZV:
- Titel, Klausel, Zustellung - und das alles elektronisch?
- Vollstreckungsanträge per beA: Vorgehen und praktische Tipps, Voraussetzungen und Abläufe
Effektiver und kostenschonender Auftrag an den Gerichtsvollzieher:
- Neuregelungen in § 811 ZPO
- Effektivität: Isolierter Antrag auf Einholung der Drittauskünfte
- Richterliche Durchsuchung und Antrag zur Pfändung zur Unzeit uvm.
Dieses Online-Seminar veranstalten wir in Kooperation mit Karin Scheungrab. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im Zoom-System von Karin Scheungrab hinterlegt, ist während des Webinars bei der Teilnehmerliste sichtbar und wird nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.
Teilnahmebedingung: Zusatz für Online-Seminare