Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ihre Besteuerung rücken zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Tätigkeiten namentlich von Eigengesellschaften, die dauerhaft Verluste erwirtschaften, können erhebliche steuerrechtliche Mehrbelastungen zur Folge haben, wenn es sich nicht um steuerlich begünstigte Dauerverlustgeschäfte handelt. Verluste begünstigter Dauerverlustgeschäfte lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen durch einen steuerlichen Querverbund steuermindernd nutzen.
- Grundsätzliche steuerliche Folgen von Dauerverlustgeschäften der öffentlichen Hand
- Begünstigte Dauerverlustgeschäfte
- Wesentliche Voraussetzungen und Folgen des steuerlichen Querverbundes
Einladung
Anmeldung