Zum 1. Juli 2026 tritt die neue Grundsicherung an die Stelle des Bürgergeldes. Die Reform beschränkt sich nicht auf eine Umbenennung, sondern verändert zentrale Strukturen des SGB II. Vermittlung, Mitwirkung und Sanktionierung werden neu gewichtet; zugleich werden bisherige Schutzmechanismen bei Vermögen und Unterkunftskosten zurückgenommen.
Das Seminar stellt die bisherige Rechtslage den neuen Regelungen systematisch gegenüber und wertet die maßgeblichen Gesetzesmaterialien aus. Schwerpunkte bilden der wieder gestärkte Vermittlungsvorrang, die Verschärfung von Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen, die Neuregelung des Schonvermögens, die Begrenzung der Kosten der Unterkunft sowie die frühere Heranziehung von Eltern zur Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen.
Im Mittelpunkt stehen die ersten Auslegungs- und Anwendungsfragen: Wie verändern sich Zumutbarkeit und Eingliederungsstrategie? Welche Anforderungen gelten künftig bei Pflichtverletzungen, Meldeversäumnissen und Nichterreichbarkeit? Wo entstehen neue verfassungsrechtliche Spannungsfelder und welcher Rechtsschutzbedarf ist zu erwarten?