Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden stellt besondere fachliche und persönliche Anforderungen. Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Grundsätzen, verlangt spezifische Verteidigungsstrategien und erfordert ein sensibles Gespür für die Lebenssituation junger Beschuldigter.
Das Seminar vermittelt praxisnah, wie eine effektive Verteidigung im Jugendstrafverfahren gelingt. Dabei werden sowohl der Erziehungsgedanke als prägendes Leitprinzip des Jugendstrafrechts als auch aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der zunehmenden Bedeutung des Schuldausgleichs nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verhängung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG) seit
der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom BGH (5 StR 205/23) vom 4. Juni 2024 (LG Hamburg)
Im Mittelpunkt stehen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Verteidigungspraxis, die anhand von Fallbeispielen aus Ermittlungs- und Hauptverfahren vermittelt werden.
Seminarinhalte
- Praxisnahe Strategien für die Verteidigung junger Beschuldigter
- Sicherheit im Umgang mit aktuellen gesetzlichen Neuregelungen
- Verständliche Aufbereitung der aktuellen Rechtsprechung
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Ermittlungs- und Hauptverfahren
- Sofort umsetzbares Wissen für die tägliche Verteidigungspraxis
- Rechte junger Beschuldigter und besondere Anforderungen an den Erstkontakt
- Der Erziehungsgedanke als strategisches Verteidigungsinstrument
- Neue Informationspflichten und das Elternkonsultationsrecht
- Aktuelle Entwicklungen bei der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht
- Rolle der Jugendgerichtshilfe und ihr Einfluss auf das Verfahren
- Auskunfts- und Informationsrechte nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Audiovisuelle Vernehmungsaufzeichnungen in der Verteidigungspraxis
- Der Zweifelssatz und seine Bedeutung im Jugendstrafverfahren
- Aktuelle Rechtsprechung und praktische Erfahrungen aus der Verteidigung
- Verteidigung bei drohender Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld
- Besonderheiten von Bundeszentralregister, Führungszeugnis und Erziehungsregister