Das Thema Rente ist ein Dauerbrenner. Die geburtsstarken Jahrgänge beenden ihr Arbeitsleben. Hochaktuell ist damit wieder das Thema Rentnerbeschäftigung. Hierzu hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen auf den Weg gebracht, deren Kenntnisse in der anwaltlichen Beratung unerlässlich sind. Aufgezeigt werden Änderungen zur Form der auf das Regelalter abgeschlossenen Verträge, befristete Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses und Neuregelungen für Wiederkehrer.
In der Schnittstelle zum Rentenrecht wir besprochen, welche Altersrentenarten es gibt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen? Wie kann man vorzeitig in Rente gehen? Welche Tricks und Tipps gibt es, die sowohl für Arbeitgeber/-innen (Fachkräftemangel) als auch Arbeitnehmer/-innen (früherer Renteneintritt, größere Flexibilität) von Interesse sind ? Thematisiert werden die aktuellen Austrittsvarianten unter Berücksichtigung eines Abschlagsausgleichs oder einer Abfindung. Arbeitsrechtlich sind die Fallstricke sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, sowie Möglichkeiten des Abschlagsausgleichs zu berücksichtigen. Außerdem wird die Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Frage der Diskriminierung bei Sozialplänen und befristete Arbeitsverhältnisse mit Rentner/-innen besprochen.
Was sind die Schwerpunkte?
Teil 1. Arbeitsrecht
- · Regelaltersgrenze, Schriftform
- · Fallstricke bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Sperre, Ruhen und Co, insb. bei ordentlich Unkündbaren; Sonderzahlung von Arbeitgeber/-innen zum Abschlagsausgleich; Diskriminierung bei Abfindung rentennaher Arbeitnehmer/-innen
- · Befristete Arbeitsverhältnisse mit Rentnern/-innen, Vorbeschäftigung und Co.
Teil 2. Rentenrecht:
- · Wege in die Rente: Altersrente; Die „Rente mit 63“; die Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte; Erwerbsminderungsrente (EM); Ausgleich von Abschlägen
- · Vorschläge der Rentenkommission
- · Versicherungspflicht und Auswirkungen auf die Rente
- · Berücksichtigung von Hinzuverdienstgrenzen nur noch für EM-Rente
- · Versicherungspflichtige Tätigkeit neben einer vorgezogenen Altersrente;
- · Tätigkeit neben Regelaltersrente mit Aktivrente
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