Seit dem 1. Januar 2021 gilt der "neue" § 15b InsO. Das Seminar liefert einen Überblick über die bislang zu dieser Norm ergangene Rechtsprechung und bildet den Meinungsstand in der Literatur zu praxisrelevanten Fragestellungen ab. Im Fokus stehen dabei inbesondere die Insolvenzreifeprüfung (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, §§ 17, 19 InsO), die Haftung des Geschäftsleiters gemäß § 15b Abs.1 InsO sowie die sog. Massesicherungspflicht gemäß § 15b Abs.8 InsO.
Der Referent ist Herausgeber des demnächst in 11. Auflage erscheinenden "Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht" sowie des in 4. Auflage erschienenen "Hamburger Kommentars zum Restrukturierungsrecht".
Pause von 12:30 bis 14:00 Uhr