Die Bearbeitung des Personenschadens ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht selten der ungeliebte Teil der Unfallschadenregulierung, da sie in der Aufbereitung im Regelfall einen erhöhten Arbeitsaufwand erfordert. Dieses Fortbildungsseminar befasst sich allerdings nicht lediglich mit dem Schmerzensgeldanspruch, sondern darüber hinaus mit Schock- und Fernwirkungsschäden nach geänderter BGH-Rechtsprechung und mit dem immer noch recht neuen und in der Regulierungspraxis häufig zu Unrecht zu kurz kommenden Rechtsinstitut des Hinterbliebenengeldes. Es werden zudem der Erwerbsschaden und der in der gerichtlichen Praxis immer mehr zurückgedrängte Haushaltsführungsschaden behandelt sowie nicht zuletzt die "Königsdisziplin des Personenschadens", nämlich die Berechnung des Unterhaltsschadens. Das Veranstaltungsformat wendet sich damit insbesondere an Kolleginnen und Kollegen, die über den Tellerrand des reinen Fahrzeugschadens hinaus den häufig unterrepräsentierten Personenschaden in seinen facettenreichen Ausprägungen in den Blick nehmen möchten.