Die Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung, Informationen & Tipps
Die Absicherung im Pflegefall - Risiken und Möglichkeiten der Absicherung zu den Sonderkonditionen des Gruppenvertrages HAV/ DKV
- Auch im Ruhestand müssen weiterhin Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, ob nun gesetzlich oder privat versichert.
Insbesondere bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es bezüglich der Beitragsbemessung - abhängig vom Status - erhebliche Unterschiede. Sie können im Ruhestand freiwillig versichert oder pflichtversichert in der GKV sein.
Für die bezüglich der Beitragsbemessung deutlich günstigere Pflichtversicherung (KVdR) gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen. Leider haben insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oft Schwierigkeiten, diese zu erfüllen. Wir möchten Ihnen hierzu Hintergrundinformationen geben und Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, ggf. die Voraussetzungen für die erstrebenswerte Pflichtversicherung in der KVdR zu erreichen.
Auch über die verschiedenen Beitragsentlastungsmöglichkeiten für Versicherte in der privaten Krankenversicherung wollen wir Sie informieren.
- Dem wichtigen Thema Pflegeabsicherung wird generell zu wenig Beachtung geschenkt, das Lebensrisiko Pflege wird häufig verdrängt.
Der Begriff „Pflegenotstand“ trifft es schon ziemlich genau. Pflegekräftemangel, überfüllte Heime, ausgelastete ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte und vor allem emotional und finanziell überlastete Angehörige sind allgegenwärtig.
Wir möchten Ihnen die Risiken aufzeigen, die sich mit zunehmendem Alter ergeben können, und wie man sich finanziell davor schützen, aber auch anderweitige Unterstützung bekommen kann.
Der HAV hat bereits vor vielen Jahren mit der DKV einen Gruppenvertrag abgeschlossen, der den Mitgliedern des HAV auch eine Absicherung im Pflegefall zu Sonderkonditionen bezüglich Beitritt, Beitrag und Bedingungen ermöglicht.
