Schwerpunkt dieser Veranstaltung sind einige der wichtigsten Entscheidungen seit der letzten Veranstaltung am 24. April 2025, u.a.:
• noch einmal BGH, Urteil vom 12.9.2024 – IX ZR 65/23: Transparenz von Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant, auch zum Thema (keine) Einigungsgebühr
als zusätzliche Gebühr neben Zeithonorar;
• BGH: (keine) Unangemessene Höhe bei fünffachem Übersteigen der gesetzlichen Gebühren, IX ZR 90/23;
• OLG Brandenburg: Stundensatz von € 250,– in einer Vergütungsvereinbarung nicht zu beanstanden; 6 U 85/23;
• KI in Kanzleien: Von der Stundenabrechnung zur Wertschöpfung;
• Vergütung bei Klagerücknahme vor Stellung eines Sachantrags aus OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 2.7.2025 – 30 W 92/25;
Die Veranstaltung soll Praktiker*Innen nicht nur neue Informationen bieten, sondern auch die Möglichkeit des Austausches mit Kolleg*Innen über gebührenrechtliche Fragen und
Probleme.
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