Seit dem 22. Dezember 2022 gibt es neue Zwangsvollstreckungsformulare. Diese sind spätestens ab dem 1. Dezember 2023 zwingend zu nutzen.
Statt der alten Formulare gibt es vier Module, um den Pfändungs-(und Überweisungs-)beschluss zu beantragen: Deutlich mehr als früher.
Die gesetzlichen Änderungen in der ZPO aus den letzten Monaten sind umgesetzt und die Module inhaltlich, redaktionell und im Layout überarbeitet!
Der Workshop stellt die neuen Formulare Kästchen für Kästchen und Schritt für Schritt vor und stellt den effizienten Zugriff auf die Forderungen des Schuldners dar. Praktisch "nebenbei" werden auch die zu Grunde liegenden Neuerungen der ZPO und der effektive Zugriff auf das Vermögen des Schuldners besprochen. Der Workshop bietet also ein All-inklusive-Update!
Die neuen Formulare werden anhand von Musterfällen gemeinsam ausgefüllt.
Die neuen Formulare werden als ausfüllbare pdf-Datei zur Verfügung gestellt.
Inhalte und Themen:
- Modularer Aufbau der Formulare - wir basteln uns einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Nun einheitliches Formular für die Forderungspfändung: Gewöhnliche - Unterhalts - Forderungen aus unerlaubter Handlung in einem Formular
Pfändungsbeschluss getrennt vom Überweisungsbeschluss - in welchen Fällen?
Notwendige Anträge zur Zustellung
Möglichkeiten der verschärften Pfändung bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
"Überweisung zur Einziehung" oder "an Zahlung statt" - Unterschied?
Mögliche weitere Anordnungen erkennen und beantragen
Antrag auf Prozesskostenhilfe
- Haftungsfallen bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
- Pfändung von Arbeitseinkommen, in Konten- und Lebensversicherungen
- Zusammenrechnung von mehreren Einkommen und die Fragen aus der Praxis
- Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei eigenem Einkommen
- Zugriff auf Einzel-, Gemeinschafts- und P-Konten
- Möglichkeiten des Gläubigers bei Ausbleiben der Drittschuldnererklärung
- Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Formulare und
- die elektronische Einreichung der Aufträge
Mit den neu geplanten zusätzlichen Änderungen der Formulare.
Dieses Online-Seminar veranstalten wir in Kooperation mit Karin Scheungrab. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im Zoom-System von Karin Scheungrab hinterlegt, ist während des Webinars bei der Teilnehmerliste sichtbar und wird nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.
Teilnahmebedingung: Zusatz für Online-Seminare