Die Fortbildungsmodul bietet ein umfassendes Up-date zum Designrecht und setzt damit die Veranstaltungen der vergangenen Jahre fort. Im Mittelpunkt stehen - wie gewohnt - die Entwicklungslinien in der aktuellen Rechtsprechung der deutschen und europäischen Gerichte. Dabei werden sowohl das Verletzungs- als auch Nichtigkeitsverfahren in den Blick genommen und dabei die schutzrechtlichen Wertungen eingehend und anschaulich anhand vieler Beispielsfälle analysiert. Neben Neuheit, Eigenart und technischer Bedingtheit bilden die wichtigen Abgrenzungsfragen zum Urheberrecht einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Abgerundet wird das Modul mit einem kurzen Blick auf die für das Designrecht relevanten Verfahrensfragen.