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Sozialrecht
Datum 01.12.2026 Beginn 14:00 Ende 19:30
Zeitstunden 5

§ 15 FAO - Eingliederungshilfe unter Sparvorbehalt - Was wird aus Teilhabe zwischen Poollösung, Persönlichem Budget und Pflege - 4012

Die Eingliederungshilfe steht politisch unter Druck: sie sichert zwar die Inklusion ab, gilt aber der Bundesregierung  als zu teuer. Die Länder und Kommunen verlangen Unterstützung vom Bund, wollen selber aber weniger zahlen. Sozialverbände und Menschen mit Behinderungen weisen Kürzungsbegehren dagegen entschieden zurück: Teilhabe dürfe nicht als Luxusgut behandelt werden. Ein Gesetzentwurf ist noch für 2026 angekündigt. Wohin die Entwicklung gehen könnte zeigt sich schon in einer vielerorts veränderten Verwaltungspraxis: Schulbegleitung wird seltener als Einzelfall-Lösung bewilligt und mit weniger Stunden versehen, Kosten für Gebärdensprachdolmetschende werden gedrückt und Menschen mit Eingliederungshilfebedarf sollen in der sozialhilferechtlichen Pflege verbleiben, weil diese auch Teilhabe ermöglichen.. Der Dialogprozess Eingliederungshilfe, den das BMAS initiiert hat, kündigt Bürokratieabbau und effizientere Leistungserbringung an. Die Maßnahmen, die im 17 seitigen Empfehlungspapier mit dem Fokus "zeitnahe Umsetzung" angekündigt werden, lassen aber spürbare Leistungskürzungen erwarten.

In unserem Seminar wird auf Basis des gegenwärtigen Leistungsrechts thematisiert, wo aktuell Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung und Vertretung liegen und wie sich die Rechtsprechung zu Teilhabe und Inklusion seit 2020 entwickelt hat. Es werden auch die angekündigten umfassenden Reform-Vorstellungen erläutert  und analysiert.

Die aktuellen und angekündigten Entwicklungen werden eingeordnet. Die zu erwartenden Konfliktlinien, die in der sozialrechtlichen Praxis erheblich werden können, werden skizziert: Persönliches Budget und Budgetassistenz; Schulbegleitung und Poolung; Assistenzleistungen in Wohngruppen und besonderen Wohnformen einschließlich Wunsch- und Wahlrecht; Gebärdensprachdolmetschleistungen nach § 82 SGB IX und der unbestimmte „besondere Anlass"; sowie die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege nach § 91 Abs. 3 SGB IX, § 13 Abs. 3 SGB XI und § 103 SGB IX. Durchgehend einbezogen werden die UN-Behindertenrechtskonvention, die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Oktober 2023 sowie Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG.

 

Referierende/r Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg
Kosten: € 359,00 bzw. € 249,00 für Mitglieder HAV/FORUM, € 299,00 für Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine
Adresse
Hamburgischer Anwaltverein e.V.
Sievekingplatz 1, Zimmer B 200
20355 Hamburg
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