Der Gesetzgeber plant wieder einmal eine Strafprozessrechtsreform und hat eine Expertenkommission eingesetzt. Nach ersten Verlautbarungen geht es erneut um Beschleunigung und Vereinfachung auf Kosten von Rechten der Beschuldigten zur Verteidigung. Vor diesem Hintergrund ist die Verteidigung mit Beweisanträgen, Verfahrensbeanstandungen und Rechtsmitteln in den Blick zu nehmen, die schon durch die Rechtsprechung des BGH stark beschränkt werden. Dazu ist die jüngste Entwicklung der Praxis des Strafverfahrens anhand aktueller Entscheidungen zu erörtern. Auch neueste Fälle zum materiellen Recht sollen thematisiert werden.