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03.03.2011 Ersatztermin |
Zwangsvollstreckungsrecht |
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09:00 - 16:00 Uhr |
Zimmer B 200 |
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03.03.11 |
€ 130,00 |
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Diplom-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz |
I. Forderungsvollstreckung
Mehr erreichen durch „Vorrechtsbereichspfändung“ bei Delikts- und Unterhaltsgläubigern; Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung im Insolvenzverfahren beachten
Pfändungsmöglichkeiten für Neugläubiger während der Wohlverhaltensphase erkennen
Zusammenrechnung mehrerer Einkommen/Sozialleistungen insb. Wohngeld und Naturalleistungen
Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung des Schuldners zu versagen, nutzen
Schuldnerstrategien bei der Kontenpfändung vereiteln und Berücksichtigung der seit 1.7.10 geltenden Kontopfändungsschutzform
Einzelzwangsvollstreckung vs. Insolvenz: das ist zu beachten
Kurzarbeitergeld weiterhin erfolgreich bis 31.03.2011 pfänden
Lohnpfändung: Probleme vermeiden bei Vorschusszahlungen und „Arbeitgeberdarlehen“
II. Kosten
Umsätze steigern durch richtige Wertberechnung bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen
Kostenfestsetzung: Vergleichskosten müssen durch den Schuldner unbedingt übernommen werden
Aufgepasst: Kostenerstattung bei Ersetzung des Titels durch Vergleich
Umsatzoptimierung bei Vertretung mehrerer Schuldner, Gläubiger
III. Grundbuchvollstreckung
Pfändung und Verwertung von Grundschuldrückübertragungsansprüchen
Pfändung und Verwertung von Eigentümergrundschulden |
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Anmeldung via E-Mail zum Seminar 03.03.11 | | Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus und senden es ab, vielen Dank! | |
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