Hamburgischer Anwaltsverein e.V. JuristenballJuristenballJuristenball Hamburgischer Anwaltverein e.V.
Sievekingplatz 1, Zimmer 700
20355 Hamburg

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03./04.11.2010 Fachanwaltsfortbildung Verwaltungsrecht
14:00 - 20:00 Uhr Zimmer B 200
03./04.11.10 € 450,00 bzw. € 250,00 für Mitglieder HAV/FORUM
10 Zeitstunden Unterrichtsdauer nach § 15 FAO

03.11.2010

von 14:00 bis 16:45 Uhr „ Das neue Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2010“
Rechtsanwalt apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, Westerkappeln, Universität Osnabrück.
Am 1.3.2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Für die Praxis ist dies ein wichtiges Datum. Konnte sie sich bislang weitgehend in den ausgetretenen Pfaden des Landesnaturschutzrechts bewegen, ist sie nun - jedenfalls dem Grunde nach und vorbehaltlich abweichender Regelungen des Landesrechts - gehalten, die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar anzuwenden. Auch wenn sich das Naturschutzrecht des Bundes in weiten Teilen als eine vereinheitlichende Zusammenfassung des bislang auf Bundes- und Landesebene vorhandenen Bestandes naturschutzrechtlicher Regelungen darstellt, ergeben sich für die Praxis doch in Teilbereichen auch neue Fragestellungen.
Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel der Seminarveranstaltung darin, wesent-liche Neuerungen des Bundesnaturschutzrechts zu präsentieren. Im Einzelnen werden behandelt:
- Verhältnis von Bundes- und Landesrecht unter Einschluss der Abweichungsbefugnis der Länder
- Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Grundstruktur, Verfahren, Flexibilisierung und Verhältnis zum Umweltschadensrecht
- Gebietsschutz im neuen Bundesnaturschutzgesetz - Schutzkategorien, gesetzlicher Biotopschutz und Schutz der Gebiete des Netzes natura 2000
- Artenschutzrecht im Wandel - Allgemeines und besonderes Artenschutzrecht
- Meeresnaturschutz
- Rechtsschutz im Naturschutzrecht - Beteiligungsrechte und Rechtsbehelfsbefugnis anerkannter Naturschutzvereinigungen.

von 17:00 bis 20:00 Uhr „Aktuelle Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts“
Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg.
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des Verwaltungsverfahrensrechts zu geben. Vorgestellt werden sollen die unmittelbar anstehenden und derzeit in Planung befindlichen Novellierungen etwa im Bereich des
öffentlich-rechtlichen Vertrages und der integrierten Vorhabengenehmigung ebensowie der Umgang von Rechtsprechung und Literatur mit den Novellierungen der letzten Jahre, insbesondere mit den neu erlassenen Vorschriften der §§ 71a ff. VwVfG, den Regelungen über die Fiktion von Genehmigungen bei Überschreitung der Bearbeitungszeiten (§ 42a VwVfG) und den Regelungen über Informationsansprüche gegenüber der Verwaltung (IFG, UIG, VIG sowie §§ 29 f. VwVfG).
1. Neues zum Verfahren über die Einheitliche Stelle (§§ 71a ff. VwVfG)
2. Neuer Anlauf zur Regelung der integrierten Vorhabengenehmigung
3. Aktuelles zur Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung (§ 41a VwVfG)
4. Novellierung der Regelungen über den Verwaltungsvertrag (§§ 56, 59 VwVfG)
5. Aktuelle Entwicklungen beim Umweltrechtsbehelfsgesetz (§§ 2 ff. URG)
6. Aktuelle Entwicklungen des Informationsrechts (§§ 29 f. VwVfG, IFGe, UIGe, VIG)

04.11.2010

„Neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Prozessrecht“
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, Hamburg, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Honorarprofessor der Universität Hamburg und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School.
Das Seminar bietet einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung des BVerwG zur VwGO. Das betrifft in erster Linie die klassischen Fragen des Rechtsweges, der geeigneten Klagetypen, der Klageänderung, der Klagebefugnis in Verbindung mit der sogenannten Schutznormtheorie, des Rechts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Beiladung, der Beweisermittlung, des Prozessvergleichs und des Rechtsmittelrechts. Bleibt Zeit, wird auf einige Entwicklungen im europäischen Prozessrecht eingegangen. Das Ziel des Seminars dient nicht zuletzt der repetierenden Auffrischung des üblichen Prozessstoffes, verbunden mit materiellrechtlichen Fallkonstellationen. Die Teilnehmer erhalten eine leitsatzmäßige
Zusammenstellung.

„Neue Rechtsprechung des OVG Hamburg zum hamburgischen Baurecht“
Dr. Günther Ungerbieler, Vizepräsident des Oberverwaltungsgericht Hamburg und Vorsitzender des 2. Senats des Gerichts, der u.a. für Rechtsstreitigkeiten aus dem Baurecht zuständig ist.
Dr. Günther Ungerbieler stellt seit 2008 ergangene Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie zu zugehörigen prozessrechtlichen Fragen vor.
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