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02.11.2010 |
Haftung des Insolvenzverwalters |
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17:00 - 20:15 Uhr |
Zimmer B 200 |
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02.11.10 |
€ 100,00 bzw. € 50,00 für Mitglieder HAV/FORUM |
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Richter Frank Frind, Amtsgericht Hamburg |
3 Zeitstunden Unterrichtsdauer nach § 15 FAO
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zur Haftung des Insolvenzverwalters zeigt eine Steigerung der Haftungsfälle in Insolvenzverfahren. Gläubiger, aber auch Schuldner, können davon betroffen sein (Stichworte: Falsche Betriebsfortführung, Begründung nicht bezahlbarer Masseverbindlichkeiten, Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten, unnötige Prozessführung, falsche Verteilung der Masse, fehlerhaftes Unterlassen des „Abstreifens“ von Masseverbindlichkeiten, etc.), denn durch diese Sachverhalte wird die Masse geschmälert oder in Anspruch genommene Lieferanten bleiben unbezahlt.
Haftungsansprüche erkennen, vermeiden oder (aus Sicht der Gläubiger) erfolgreich verwirklichen, setzt die Kenntnis der Rechtsprechung zu den Vorschriften §§ 60, 61, 92 InsO voraus, denn es handelt sich um mittlerweile nahezu reines „case law“.
Die Veranstaltung vermittelt eine umfassende Rechtsprechungsübersicht anhand praktischer Haftungssachverhalte und erläutert den Umfang der Pflichten und Befugnisse des (vorläufigen) Insolvenzverwalters sowie der Haftungsgefahren für diesen
im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren.
Die Veranstaltung richtet sich daher an alle Rechtsanwälte, die in der Beratung mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen oder selbst im Insolvenzverfahren tätig sind. |
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