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29.10.2010 |
Arbeitskreis Strafrecht |
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14:00 - 20:30 Uhr |
Hotel Ibis Hamburg Alster, Holzdamm 4-12, 20099 Hamburg |
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29.10.10 StrafR |
€ 60,00 |
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Verantwortlich: Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Dr. Andreas Karow, Hamburg |
6 Zeitstunden Unterrichtsdauer nach § 15 FAO
14:00 bis 16:30 Uhr „Neue Erkenntnisse zu den Prozessvoraussetzungen im Strafverfahren“
Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Landau
In die Lehre von den Prozessvoraussetzungen im Strafrecht ist in den letzten Jahren Bewegung gekommen. Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 2000 erkannt hatte, dass der bis dahin überall zu lesende Satz „Freispruch geht vor Einstellung“ nicht uneingeschränkt gilt, hat sich gezeigt, dass auch weitere verbreitete Regeln wie „Keine Sachentscheidung bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung“ und „Prüfung der Prozessvoraussetzungen immer von Amts wegen“ sowie „stetige Beachtung des Verschlechterungsverbots“ eingeschränkt werden müssen. Jeder im Strafrecht tätige Rechtsanwalt muss sich in der Praxis auf diese neuen Erkenntnisse einstellen.
16:45 bis 18:30 Uhr „Der Verteidiger - Feindbild der Strafjustiz?“
Prof. Dr. Bernd Müssig, Rechtsanwalt, Bonn
Freier Vortrag.
18:45 bis 20:30 Uhr „Verteidigung gegen drohende und vollzogene Untersuchungshaft“ (unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts)
Daniel Amelung, Rechtsanwalt, München
Das Seminar wird sowohl einen Überblick über die Verteidigungsmöglichkeiten bei drohender bzw. vollzogener Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der seit 01.01.2010 gelten-
den gesetzlichen Neuregelungen vermitteln als auch taktische Überlegungen erörtern, welche bei der Gestaltung des sog. informellen Programms der Verteidigung in Untersuchungshaftsachen nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Hierbei wird das Referat die Besonderheiten bei der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafverfahren und bei der Verteidigung von Ausländern erläutern. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Darstellung typischer rechtlicher Probleme beim Vollzug der Untersuchungshaft sein. |
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