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28.10.2010 |
Der neue Versorgungsausgleich in der anwaltlichen Praxis |
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14:00 - 18:30 Uhr |
Grand Elysee, Pine-Room, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg |
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28.10.10 |
€ 160,00 bzw. € 80,00 für Mitglieder HAV/FORUM |
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Horst-Heiner Rotax, RiAG Hamburg a.D. |
Worauf ist jetzt besonders zu achten?
A. materielles Recht
I. Änderungen bei Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, insbesondere einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs und bei umfassenden Vermögensregelungen
1. Erweiterung der Gestaltungsspielräume
2. Grenzen der Privatautonomie
3. Abänderbarkeit von Entscheidungen durch Vereinbarungen
4. Folgen einer Entscheidung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Vereinbarung
5. Abänderbarkeit von Vereinbarungen
II. Änderungen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
1. verbliebene Anlässe für einen Wertausgleich nach der Scheidung
2. Wo es keinen schuldrechtlichen Ausgleich mehr gibt
3. Gleichzeitiger Wertausgleich bei der Scheidung und schuldrechtlicher Ausgleich
4. Keine Änderung bei den Voraussetzungen
5. Keine Feststellungsentscheidungen
6. Ausnahme beim Ausgleich von privaten Invaliditätsversorgungen nach § 28 VersAusglG
7. Änderungen bei der Höhe der Ausgleichsrente
8. Sicherung durch Abtretung
9. Einstweilige Anordnungen
III. Änderungen bei der Rückgängigmachung der Kürzung durch das VersAusglG
1. Verfassungsrechtliche Notwendigkeiten der Anpassung nach Rechtskraft
2. Begrenzung des Kreises der anpassungsfähigen Anrechte
3. Anpassung bei Tod des Berechtigten ohne oder bei nur begrenztem Bezug von Leistungen aus dem Versorgungsausgleich
4. Anpassung bei Unterhaltsanspruch des Berechtigten vor dem Rentenfall
5. Anpassung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze bei der ausgleichspflichtigen Person
6. Anderweitige Abwendung der Kürzung
B. Verfahrensrecht
I. Probleme mit der Rechtskraft
1. Umfang der Rechtskraft bei materiell-rechtlichen Entscheidungen
2. Rechtskraft und Wirksamwerden der Entscheidung
II. Abänderung einer rechtskräftigen Versorgungsausgleichsentscheidung
1. bisheriges Recht
2. jetzt Aufteilung auf mehrere Vorschriften
3. Inhaltliche Änderungen
III. Verfahrenswert
1. Änderungen in der Höhe des Verfahrenswerts
IV. Zum Übergangsregelungen und der Umstellung auf neues Recht
1. Neues Recht auch für abgetrennte und nicht betriebene Altverfahren
2. Verhältnis von Anpassung an das neue Recht und Abänderung der früheren Entscheidung
3. Ausschluss einer Umstellung
4. Umstellung auch für nicht abänderbare Versorgungen
5. keine Umstellung von Entscheidungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
6. Praktische Konsequenzen des Übergangsrechts für vor dem 01.09.2009 eingeleitete Verfahren
7. Sonderbestimmungen für die Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem VAÜG
8. Ausschluss der Umstellung
9. Übergangsvorschriften für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarbeschreibung im Internet! |
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