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16./17.09.2010 |
Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsrecht |
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14:00 - 19:30 Uhr |
Zimmer B 200 |
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16./17.09.10 |
€ 450,00 bzw. € 250,00 für Mitglieder HAV/FORUM |
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Rechtsanwalt/Fachanwalt für Versicherungsrecht Oliver Meixner, Hamburg |
10 Zeitstunden Unterrichtsdauer nach §15 FAO
Nach der VVG-Reform im Jahr 2008 gibt es nun die ersten Urteile zur neuen Rechtslage, die im einzelnen vorgestellt werden, so u.a.
- LG Münster (v. 20.8.2009) und LG Bonn (v. 31.7.2009) zur Quotelung bei grober Fahrlässigkeit; ergänzend: Empfehlungen des 47. Verkehrsgerichtstag zur Quotenbildung nach neuem VVG.
- LG Dortmund zur Fortgeltung von § 12 Abs. 3 VVG a.F. (v. 28.5.2009 u. 12.8.2009)
- LG Dortmund (v. 16.11./28.12.2009) und LG Köln (v. 7.12.2009) zum anwend-baren Recht bei vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen.
- LG Dortmund (v. 17.12.2009) zu den Anforderungen an die Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG.
Weiterhin haben sich eine Reihe von Problemen aufgetan, die bei der Einführung des neuen Rechts so noch nicht absehbar waren, so z.B.
- Unterbliebene Umstellung
- Sonderkündigungsrecht des VR bei Insolvenz des VN bei Altverträgen
- Wirksamkeit des Invitation-Modells
- Versicherungsmakler als Empfänger der Informationen nach § 7 VVG
- Form der Belehrung.
Schließlich wird auf aktuelle Probleme aufmerksam gemacht, wie z.B.
- Versicherungsprämie als Ratenkredit
- Verwertbarkeit und Folgen einer unwirksamen Schweigepflichtentbindung |
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