Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Anmeldungen können ausschließlich in schriftlicher Form (auf dem Postweg, per Fax oder als Email) erfolgen. Sie erhalten zeitnah eine Anmeldebestätigung/ Rechnung. Sollten Sie trotz frühzeitiger Anmeldung bis 10 Tage vor der Veranstaltung noch keine Anmeldebestätigung/ Rechnung erhalten haben, bitten wir um Mitteilung.
Da die Seminare im Raum B200 auf 30 Teilnehmer begrenzt sind, können weitere Anmeldungen nur auf eine Warteliste gesetzt werden. Sollte ein Wiederholungstermin wegen Überbuchung des Seminars angesetzt werden, erhalten Sie automatisch Nachricht.
Eine kostenlose schriftliche Stornierung ist grundsätzlich nur bis zu dem im Bestätigungsschreiben genannten Termin möglich. Bei späterer Stornierung wird die volle Gebühr fällig, es sei denn, ein weiterer Teilnehmer kann nachrücken. Die volle Gebühr wird auch fällig, wenn ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung erscheint.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer auf unser Konto bei der HypoVereinsbank (BLZ 200 300 00), Konto-Nummer 204503. Die Ermäßigung gilt für Mitglieder des HAV oder des FORUMs Junge Anwaltschaft zum Zeitpunkt des Seminars. Es gilt der in der Anmeldebestätigung abgedruckte Betrag. Die Zahlung des Seminarbeitrags schließt das Anrecht auf die begleitenden Seminarunterlagen des jeweiligen Seminars ein.
Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben (unzureichende Anmeldezahlen, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt usw.).
Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt in diesem Falle unverzüglich. Bereits gezahlte Teil-nahmegebühren werden zurückerstattet; weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern des HAV.
Begleitende Arbeitsunterlagen und Skripten zu den Seminaren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des HAV vervielfältigt werden.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung für das besuchte Seminar. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie an allen Teilen der Fortbildung teilgenommen und dies durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmer-liste jeweils zu Beginn und am Ende jeden Teils dokumentiert haben.
Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und muss zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns entrichtet worden sein. Sie ist mehrwertsteuerfrei und als Fortbildungskosten in der Regel steuerlich absetzbar.