Online-Mahnverfahren über das Internet
In Anwesenheit von Justizsenator Dr. Roger Kusch und Amtsgerichtspräsident
Dr. Heiko Raabe wurde am 11.02.2004 das neue Online-Mahnverfahren per
Internet vorgestellt.
Ab sofort können Mahnbescheidsanträge in Hamburg auch über das Internet
erstellt werden. Es besteht einmal die Möglichkeit, einen Online-Mahnantrag
am Computer auszufüllen und diesen dann auf einem speziellen
Mahnbescheidsausdruck auszudrucken. Darüber hinaus ist es möglich, einen
Online-Mahnantrag über das Internet zu versenden.
Beim Ausdruck des Online-Mahnantrages über den eigenen Drucker ändert sich
nicht viel. Der Vorteil des Verfahrens liegt jedoch darin, dass das Programm
im Internet sofort auf eventuelle Fehler hinweist, so dass Monierungen des
Amtsgerichts vermieden werden. Nachteilig ist hierbei, dass durch dieses
Verfahren keine besondere Beschleunigung eintritt.
Beim Online-Mahnantrag wird der Mahnantrag direkt an das Amtsgericht
versandt und aufgrund der sofortigen Datenübertragung schneller bearbeitet.
Für dieses Verfahren ist jedoch erforderlich, dass eine digitale
Unterschrift, also eine Signatur geleistet wird. Hierfür ist eine
persönliche Signaturkarte erforderlich, die bei einer Vielzahl von Anbietern
bezogen werden kann. Insbesondere die Rechtsanwaltskammer Hamburg stellt
derartige Signaturkarten aus. Andere Anbieter können unter der Homepage
www.amtsgericht.hamburg.de (siehe dort Amtsgericht HH Mitte / Mahnsachen )
abgefragt werden. Darüber hinaus stellt das Amtsgericht ab sofort ein
Verfahren "Profi-Mahn" zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen
"Großkundendienst" für Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Mahnbescheiden
einreichen. Dieses Verfahren setzt ebenfalls eine Signaturkarte voraus. Der
Vorteil dieses Verfahrens, welches bereits von 18 Justizkunden genutzt wird,
liegt in der schnelleren Bearbeitung und bei Vermeidung von Datenverlusten
auf den zuvor benutzten Datenträgern.
Hamburg, 19.02.2004
|
|