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Online-Mahnverfahren über das Internet

In Anwesenheit von Justizsenator Dr. Roger Kusch und Amtsgerichtspräsident Dr. Heiko Raabe wurde am 11.02.2004 das neue Online-Mahnverfahren per Internet vorgestellt.

Ab sofort können Mahnbescheidsanträge in Hamburg auch über das Internet erstellt werden. Es besteht einmal die Möglichkeit, einen Online-Mahnantrag am Computer auszufüllen und diesen dann auf einem speziellen Mahnbescheidsausdruck auszudrucken. Darüber hinaus ist es möglich, einen Online-Mahnantrag über das Internet zu versenden.

Beim Ausdruck des Online-Mahnantrages über den eigenen Drucker ändert sich nicht viel. Der Vorteil des Verfahrens liegt jedoch darin, dass das Programm im Internet sofort auf eventuelle Fehler hinweist, so dass Monierungen des Amtsgerichts vermieden werden. Nachteilig ist hierbei, dass durch dieses Verfahren keine besondere Beschleunigung eintritt.

Beim Online-Mahnantrag wird der Mahnantrag direkt an das Amtsgericht versandt und aufgrund der sofortigen Datenübertragung schneller bearbeitet. Für dieses Verfahren ist jedoch erforderlich, dass eine digitale Unterschrift, also eine Signatur geleistet wird. Hierfür ist eine persönliche Signaturkarte erforderlich, die bei einer Vielzahl von Anbietern bezogen werden kann. Insbesondere die Rechtsanwaltskammer Hamburg stellt derartige Signaturkarten aus. Andere Anbieter können unter der Homepage www.amtsgericht.hamburg.de (siehe dort Amtsgericht HH Mitte / Mahnsachen ) abgefragt werden. Darüber hinaus stellt das Amtsgericht ab sofort ein Verfahren "Profi-Mahn" zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen "Großkundendienst" für Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Mahnbescheiden einreichen. Dieses Verfahren setzt ebenfalls eine Signaturkarte voraus. Der Vorteil dieses Verfahrens, welches bereits von 18 Justizkunden genutzt wird, liegt in der schnelleren Bearbeitung und bei Vermeidung von Datenverlusten auf den zuvor benutzten Datenträgern.

Hamburg, 19.02.2004
 
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