Die Mitgliedschaft im HAV
Eine Mitgliedschaft im Hamburgischen Anwaltverein zahlt sich für Sie aus! Mitglied kann jede/r zugelassene Anwalt/Anwältin sein. Durch Ihre Mitgliedschaft im HAV werden Sie automatisch Mitglied im Deutschen Anwaltverein, dem größten freiwilligen Zusammenschluß von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland.
Wir setzen uns für Sie ein
- Wir sind Interessenvertreter der Anwaltschaft in Hamburg in Gesellschaft und Politik, z.B. bei den aktuellen Reformen zum Zivilprozeß- und zum Strafprozeßrecht
- bei Organisationsfehlern im Gericht, etwa durch den Clearing-Ausschuß
- durch Gemeinschaftswerbung für Rechtsanwälte
Wir bieten Ihnen Hilfen für die Organisation anwaltlicher Arbeit
- durch kostenlosen Bezug des HAV-Infos und des Anwaltsblattes
- durch unsere Erhebung über Gehälter und Arbeitsusancen in Hamburg
- durch Robenverleih, Vermittlung von Terminsvertretern, Bereithaltung von Telefonverzeichnissen etc.
- durch ein umfangreiches Seminarangebot in Hamburg
- durch DAV-Arbeitsgemeinschaften für fachlich orientierte Fortbildung und Zusammenarbeit
- bei Individualwerbung
Wir sprechen mit Ihnen
Wir schaffen und fördern Kommunikation
- Anwaltsuchdienst
- Kontakte zu Kollegen, u.a. durch das Treffen Junger Juristen, den jährlichen Juristenball etc.
- Kontakte zu Richtern und Staatsanwälten, z.B. durch Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Richterverein
- Internet-Zugang für Mitglieder auf der Geschäftsstelle
Wir handeln für Sie günstige Konditionen aus
- beim Bezug der NJW
- bei Versicherungen, Kreditinstituten,
- bei Telekommunikationsanbietern, Fitness-Studios, uvm.
Der Beitritt
Wichtige Dokumente
Die Kosten
- der Jahresbeitrag beläuft sich auf EUR 250,--
- in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung EUR 50,--
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