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Der Gebührenausschuß des HAV

Das Gebührenrecht der Anwälte ist für den Laien ein Buch mit 7 Siegeln und selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - kurz: BRAGO/RVG - richtig anzuwenden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn der Empfänger einer anwaltlichen Rechnung - oft auch "Kostennote" genannt - zwar erkennt, welchen Betrag er überweisen soll, aber nicht verstehen kann, warum diese Summe von ihm verlangt wird. Wenn dann der Anwalt, von dem die Rechnung stammt, mit seiner Erklärung nicht die nötige Überzeugung bewirken kann oder wenn Grundlagen der Rechnung streitig bleiben, hilft der

Gebührenausschuß des HAV.

Wer:    Dieser Ausschuß besteht (zur Zeit) aus einer Rechtsanwältin und fünf Rechtsanwälten, die ehrenamtlich tätig sind (also freiwillig und ohne Vergütung). Der Ausschuß tagt in der Regel alle ein bis zwei Monate.

Wie:    Anfragen und Eingaben für den Gebührenausschuß müssen schriftlich an den HAV -

Adresse: Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg -

gerichtet werden; die für das Verständnis der Anfrage nötigen Unterlagen, besonders also die Rechnung, sind beizufügen. Jede Anfrage wird einem Ausschußmitglied zur Bearbeitung zugewiesen, das zunächst eine Stellungnahme des Anwaltes zu der strittigen Rechnung einholt. In einfachen Fällen beantwortet das Ausschußmitglied die Anfrage dann sogleich; schwierigere Fragen und komplizierte Fälle werden im Ausschuß besprochen und entschieden.

Gebühren werden für die Tätigkeit des Gebührenausschusses nicht berechnet.

Was:    Der ratsuchende Mandant, der sich an den Gebührenausschuß wendet, erhält Auskunft über die Grundlagen der Gebührenrechnung und über die Bedeutung der angewendeten Vorschriften der BRAGO/RVG. In eindeutigen Fällen empfiehlt der Ausschuß dem Mandant, die Rechnung zu bezahlen (wenn sie korrekt oder - was gar nicht so selten ist - gemessen an der BRAGO/RVG zu niedrig ausgefallen ist), oder dem Anwalt, die Rechnung zu korrigieren (wenn sie nicht den BRAGO/RVG-Vorschriften entspricht); in Fällen, die der Ausschuß nicht eindeutig lösen kann, unterbreitet er einen begründeten Vermittlungsvorschlag.

Mit dem Gebührenausschuß bietet der HAV seinen Mitgliedern und deren Mandantinnen und Mandanten einen kostenfreien Service mit dem Ziel, Unklarheiten der anwaltlichen Gebührenberechnung zu beseitigen und langwierige Prozesse um Honorarfragen zu vermeiden.

 
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